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Hinweisgebersystem Software

Hinweisgebersystem
für Unternehmen und Institutionen

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Vorteile Unternehmen

Hinweisgebersystem für Unternehmen

Hinweisgebersystem
Hinweisgebersystem

Für Unternehmen

  • Ein Hinweisgebersystem, mit dem Sie Ihre Pflicht gesetzeskonform erfüllen.

  • Simple Einrichtung. Keine IT notwendig.

  • Geringer Aufwand. Dauerhafte Lösung.

  • Fairer und attraktiver Preis.

  • Anonymität ist sichergestellt, von der Meldung bis zur Rückkommunikation.

  • Sie positionieren sich als fortschrittliches, transparentes Unternehmen.

Alle Vorteile
HCONSULT Hinweisgebersystem

Hinweisgebersystem für Hinweisgeber

01

Die Kommunikation geschieht völlig anonymisiert.

Die Nutzung von schriftlichen (digitale) Meldungen verhindert Rückschlüsse aufgrund ihrer Stimme.

02

Es ist ohne Vorkenntnisse nutzbar. Online.

Das ihr Hinweis die Unternehmensleitung anonym erreicht, ist garantiert.

03

Sie erhalten über einen anonymisierten Kanal Informationen über den Bearbeitungsstand.

Unternehmen ist verboten, Repressalien gegenüber dem Hinweisgeber ausüben.

Preise
Hinweisgebersystem
Hinweisgebersystem

Für Institutionen

  • Ein Hinweisgebersystem, mit dem Sie Ihre Pflicht gesetzeskonform erfüllen.

  • Simple Einrichtung. Keine IT notwendig.

  • Geringer Aufwand. Dauerhafte Lösung.

  • Fairer und attraktiver Preis.

  • Anonymität ist sichergestellt, von der Meldung bis zur Rückkommunikation.

  • Sie zeigen sich als fortschrittliche, moderne Kommune bzw. Institution.

Hinweisgebersystem

Vorteile unseres Hinweisgebersystem

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Einfach zu bedienen

Benutzerfreundliches Onlineportal für anonymes Hinweisgeben.

Plus Icon

100% DSGVO konform

Deutsches Rechenzentrum und Made in Germany. Sichere Datenverarbeitung im Hinweisgebersystem.

Plus Icon

Direkt Startklar

Das Hinweisgebersystem ist direkt startklar: Wir richten ein, Sie legen los.

Plus Icon

Persönliche Betreuung

Vorselektion der eingehenden Hinweise durch erfahrene Sachbearbeiter. Sowie Fallmanagement-System inkl. Reporting.

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Preiswert

Fairer und attraktiver Preis des Hinweisgebersystem, welcher sich flexibel nach Ihrer Mitarbeiteranzahl richtet.

Plus Icon

Mehrsprachig

Aktuell ist unser Hinweisgebersystem in deutsch, englisch, russisch, ungarisch, polnisch, tschechisch verfügbar.

Plus Icon

Individuelles Design

Individuelles CI für Ihr Hinweisgebersystem zu Ihrer Firma passend.

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100% Anononym

Sie können anonym mit Hinweisgebern kommunizieren. Verschlüsselte Kommunikation zwischen Hinweisgeber und Sachbearbeiter.

Plus Icon

Individuelle Vorlagen

Das Hinweisgebersystem bietet individuell anpassbare Texte und Fragebögen.

Preise

Flexible Preisgestaltung

Die Preise unseres Hinweisgebersystem aus richten sich flexibel auf die Anzahl Ihrer Mitarbeiter. Benutzen Sie unseren Preiskalkulator um Ihren individuellen Preis zu berechnen.

Demo

Kostenlos
30 Tage voller Funktionsumfang
ausprobieren, ohne kaputt zu machen
einen richtigen Hinweis absetzen und verfolgen
ein Gefühl vom Meldekanal bekommen
Demo anfragen

Hinweisgebersystem

ab
€ 0,12
/ pro Mitarbeiter
preiswerte Variante gesetzeskonform die Pflicht zu erfüllen
Software-Lösung so einfach wie Plug & Play
Sicherheit made & hosted in Germany
geringer Aufwand. Dauerhafte Lösung.
Preis Kalkulator
Wissenswertes Icon

Wissenswertes

Was ist ein Hinweisgebersystem (HGS)?

Sie haben vermutlich vom Wirecard Skandal gehört. Eine Firma namens Wirecard, in der rechtlich unlautere Dinger gedreht wurden. Doch fast alle Beteiligten haben weggeschaut, geschwiegen und geduldet. Eventuell haben Beteiligten auch Missstände anzeigen wollen. Doch sie hatten keine gesetzlich vorgeschriebene, in jeder Firma vorhandene Einrichtung zur Hand, bei der sie einerseits ihre Informationen qualifiziert weitergeben konnten. Andererseits jedoch auch nicht befürchten mussten, aufgrund der Weitergabe Repressalien zu erleiden. Somit unterblieb die Anzeige.Ein Hinweisgebersystem löst genau dieses Problem und stellt ein verlässliches und sicheres System zur Verfügung, um gefahrlos hinweisen zu können. Hinweise werden dort qualifiziert eingegeben und weiterbearbeitet.

Wer muss ein Hinweisgebersystem einrichten?

  • Unternehmen ab 250 Mitarbeitern müssen bereits seit Ende 2021 ein solches System haben.

  • Unternehmen ab 50 Mitarbeitern müssen in 2023 ein Hinweisgebersystem einrichten, da sie dessen Existenz ab Ende 2023 nachweisen müssen.

  • Auch Einrichtungen des öffentlichen Sektors und Behörden sowie Gemeinden ab 10.000 Einwohnern müssen ab spätestens Ende 2023 sichere interne Meldekanäle für Hinweisgeber bereitstellen.

Welches Problem löst ein Hinweisgebersystem?

Es setzt die Hemmschwelle herab für Hinweise, die zu Verbesserungen in Organisation führen (für alle Arbeitnehmer*innen).
Es stellt zum ersten Mal die Möglichkeit bereit, dass das Unternehmen den Hinweis SELBST erhält. Entweder um sich durch Eigenanzeige in eine bessere strafrechtliche Position zu bringen oder um die Angelegenheit ohne staatlichen Druck von außen in einen rechtskonformen Rahmen zu bringen. Somit erhält das Unternehmen die Möglichkeit, seine „Arbeitgebermarke“ zu verbessern.

Warum brauche ich ein HGS bei mir in der Firma/Institution?

Die Antwort hierzu findet man unter der Frage „Welches Problem löst ein Hinweisgebersystem?“

Wie funktioniert ein Hinweisgebersystem?

  • Ihren Mitarbeitern wird die Meldestelle, also das Hinweisgebersystem, bekanntgegeben.

  • Der Hinweisgeber (Whistleblower) gibt seinen Hinweis über das anonyme Hinweisgebersystem ab

  • Die Meldestelle führt eine Eingangsprüfung durch und leitet den Hinweis an die Ansprechpartner im Unternehmen weiter.

  • Die Ansprechpartner verteilen die Hinweise an die für den jeweiligen Prozess Verantwortlichen.

  • Der Prozessverantwortliche, leitet die notwendigen Maßnahmen zur Abstellung des Verstoßes ein.

  • Nach Abschluss der Bearbeitung wird der Hinweis durch die Meldestelle gesetzeskonform archiviert und der Hinweisgeber über den Sachstand informiert.

Was ist ein Hinweisgeber?

Ein Hinweisgeber ist eine natürliche Person, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt hat und diese an die nach diesem Gesetz vorgesehenen Meldestellen meldet oder offenlegt.